Seebeisetzung


Bei einer Seebeisetzung muss gemäß Bestattungsgesetz des Landes NRW eine zu Lebzeiten verfasste handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen. Daraus muss hervorgehen, dass eine besondere Beziehung zur See vorliegt und daher eine Seebeisetzung gewünscht ist. Die Urne kann heutzutage in fast allen Weltmeeren beigesetzt werden.

Nach Absprache ist eine Beteiligung von Angehörigen möglich. Dabei und auch bei der „stillen Beisetzung” wird die Urne nach einer vom Kapitän abgehaltenen Trauerzeremonie dem Meer übergeben.

Die Angehörigen bekommen einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und eine Seekarte mit den eingetragenen Koordinaten ausgehändigt.

 

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