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Die Erdbestattung ist hier zu Lande am weitesten verbreitet. Sie entspricht den traditionell überlieferten Riten kirchlicher Begräbnisse. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist allerdings der Anteil anderer Beisetzungsarten permanent gestiegen. Insbesondere Urnen- und Seebestattung haben sich als Alternativen etabliert.
Neuer ist die Baumbestattung in einem Friedwald, die dem Bedürfnis vieler Menschen nach einer letzten Ruhestätte in der Natur außerhalb eines Friedhofs entgegen kommt. Wir im Bestattungshaus Merten informieren Sie im Trauerfall oder auch als Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorge kostenlos und kompetent über die unterschiedlichen Begräbnisformen und deren individuelle Ausgestaltung. |
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Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Sie muss in NRW innerhalb einer Frist von 8 Tagen durchgeführt werden. Es muss hierfür eine Grabstätte vorhanden sein oder neu erworben werden. |
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Die Feuerbestattung beinhaltet die Verbrennung des Leichnams in einem dafür vorgesehenen Krematorium. Die Überreste der Asche werden in einem Urnengefäß in einer Grabstätte, entweder in ein Familiengrab oder in ein besonderes Urnengrab auf einem Friedhof beigesetzt. Voraussetzung für die Einäscherung ist eine schriftliche Erklärung, entweder vom Verstorbenen selbst oder vom nächsten Angehörigen, in der bestätigt wird, dass die Feuerbestattung dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.
Die Trauerfeier kann sowohl mit Sarg und anschließender Verbrennung als auch mit der Urne vor der Beisetzung stattfinden. In seltenen Fällen werden zwei Trauerfeiern gewünscht, einmal mit Sarg und später mit der Urne vor der Beisetzung.
Weitere Gestalltungsmöglichkeiten der Trauerefeier und stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespäch vor.
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